Ein weiterer Schritt zu mehr Hochwassersicherheit für den Trierer Norden: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat den Plan für den zweiten Bauabschnitt zur Sanierung des Hochwasserschutzdeichs am Zurlaubener Ufer genehmigt. Mit dem Baubeginn ist für Anfang November 2019 zu rechnen.
SGD Nord genehmigt weitere Sanierung des Hochwasserschutzdeichs
Koblenz, 27.08.201
Seit vielen Jahrzehnten schützt ein Deich entlang des Zurlaubener Ufers das dahinterliegende Stadtgebiet mit seinen mehr als 25.000 Bewohnern sowie zwei großen Krankenhäusern vor der Überflutung. Der um 1930 gebaute und in der Folge erweiterte Deich ist allerdings in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Zudem haben äußere Einflüsse wie die Auflockerung des Deichkörpers durch Baumwurzeln die Standsicherheit des Deichs im Hochwasserfall beeinträchtigt.
Schon im August 2016 hatte die SGD als obere Wasserbehörde die Sanierung des ersten, 650 Meter langen Bauabschnitts zwischen Kaiser-Wilhelm-Brücke und Jugendherberge genehmigt. Die Bauarbeiten sind bereits abgeschlossen, die offizielle Einweihung erfolgte im August 2018. Für den erwähnten zweiten Bauabschnitt zwischen der Jugendherberge und der Schiffswerft (Länge: 1,5 Kilometer) erteilte die SGD Nord nun ebenfalls die Plangenehmigung.
Die geschätzten Kosten für den zweiten Bauabschnitt betragen circa 4,75 Millionen Euro. Von diesen wird die Stadt 10 Prozent tragen, das Land beteiligt sich mit 90 Prozent an den Kosten. Für den ersten Bauabschnitt hatten das Land, die Stadt Trier und die Stadtwerke bereits 5,3 Millionen Euro investiert.
Zentraler Bestandteil der Sanierung ist der Einbau einer statisch wirksamen Innendichtung (Spundwand) in Teilabschnitten der gesamten Strecke sowie die Schaffung beziehungsweise Erneuerung des vorhandenen Deichverteidigungsweges. Zudem sollen vorhandene Fahr-, Geh- und Radwege erneuert und in ein neues Wegekonzept eingebunden werden – zum Beispiel durch den Ausbau eines Radweges von der Jugendherberge bis zum Ratio-Einkaufszentrum. Die Linienführung des Deichs bleibt durch das Bauvorhaben ebenso unverändert wie das Schutzniveau.
Nach eingehender Prüfung – auch unter Beteiligung zahlreicher Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange – kam die SGD Nord zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit allen einschlägigen Vorschriften des Wasserrechts und auch des sonstigen öffentlichen Rechts in Einklang steht. Das Vorhaben liegt im öffentlichen Interesse, da es der langfristigen Sicherung eines wirksamen Hochwasserschutzes für das Stadtgebiet von Trier dient.
„Wegen des Klimawandels erwarten wir, dass die Häufigkeit und das Ausmaß von Hochwasser- und Starkregen zunehmen. Daher ist es wichtig, dass die vorhandenen Schutzdämme voll funktionstüchtig und im einwandfreien Zustand sind“, erklärte der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann.
Mit Abschluss der Arbeiten zum zweiten Bauabschnitt wird der insgesamt etwa 6,5 Kilometer lange Hochwasserschutzdeich am Zurlaubener Ufer auf Dauer wieder einen ausreichenden Schutz bieten.
Weitere Informationen zur Deichsanierung am Zurlaubener Ufer sind im Internetangebot der SGD Nord unter www.sgdnord.rlp.de sowie unter https://hochwasserschutz-trier.de/ verfügbar.
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Ein PDF der Plangenehmigung zum Download finden Sie unter Informationen.