Nach erfolgter Aktualisierung der Antrags- und Planunterlagen zu o.g. Vorhaben wurde mit Datum vom 17.06.2019 festgestellt, dass eine UVP-Pflicht für die vorgesehene Deichertüchtigung am HWS-Deich Trier, 2. BA aus wasserbaulicher und naturschutzfachlicher Sicht nicht besteht. Die Bekanntgabe über das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht kann auf dem UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz hier eingesehen werden Durch die Feststellung, dass eine UVP nicht durchgeführt werden muss, werden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gem. § 68 WHG die Betroffenen und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese haben nun innerhalb einer angemessenen Frist (24.07.2019) die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben.
Den aktuellen Stand und Fortgang der Planungen und Arbeiten finden Sie immer aktuell hier unter www.hochwasserschutz-trier.de. Im Zuge der Deichertüchtigung werden zudem weitere Maßnahmen zur Aufwertung des Moselufers durch die Stadt Trier sowie den LBM vorgenommen. Auch zu diesen Maßnahmen finden sich Informationen auf dieser Website. Zudem besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit den einzelnen Ansprechpartnern des Projektes.